Digitaler Warnstreik vom 9. November 2022 der IG Metall Baden-Württemberg
Rechtlicher Hinweis:
Gewerkschaftlich organisierte Warnstreiks nach Ende der Friedenspflicht sind zulässig. Alle von der IG Metall ausgerufenen Warnstreiks, Demonstrationen und Kundgebungen während der Arbeitszeit sind deshalb rechtmäßige Kampfmaßnahmen. Diese Warnstreiks verstoßen nicht gegen den Arbeitsvertrag. Auch LeiharbeiterInnen müssen während der gewerkschaftlichen Warnstreiks nicht weiterarbeiten und sich auch nicht zum Streikbruch missbrauchen lassen. Beschäftigte, die mobil arbeiten, haben ebenfalls das Recht am Warnstreik teilzunehmen. Voraussetzung hierfür ist ein Warnstreikaufruf im Betrieb.